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Fertighaus mit Einliegerwohnung
Ein Fertighaus mit Einliegerwohnung ist ein Haus in
dem eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus
der Hauptwohnung gegenüber von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Einliegerwohnung muss nicht unbedingt
im Sinne des Gesetzes abgeschlossen sein,
aber auf jeden Fall
muss sie separat vermietbar sein.
Wenn sie noch die
sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit hat, gilt das Fertighaus
steuerrechtlich als Zweifamilienhaus.
Geschichtlich gesehen
waren die Einliegerwohnungen für die auf Bauernhöfen beschäftigten
Landarbeiter,
die sogenannten "Einlieger"
als Mitwohnungen bestimmt.
Nach dem Krieg war in
Deutschland nach dem Gesetz der Bau von Einliegerwohnungen in neuen
Einfamilienhäusern,
um den Wohnungsmangel
zu mindern, vorgeschrieben.
Inzwischen werden die Fertighäuser mit
Einliegerwohnung als eine beliebte Lösung
der Zweigenerationen Häuser verstanden.
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