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Vom Bauleitplan zur
Baugenehmigung. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht,
Baunachbarrecht (Taschenbuch)
von Michael
Hauth (Autor)
Kurzbeschreibung
Wann und wie
ist ein Grundstück bebaubar? Wie erhält man eine Baugenehmigung?
Welche Rechtsbehelfe stehen zur Verfügung? Diese und andere
Kernfragen des öffentlichen Baurechts beantwortet der
vorliegende Rechtsberater.
Anhand zahlreicher Beispiele und neuester Rechtsprechung
erfahren Sie alles, was Sie über das Bauordnungs- und
Bauplanungsrecht sowie das Verwaltungsverfahren wissen sollten,
also z.B. über Innen- und Außenbereich, Bauleitpläne,
Abstandsflächen und Bestandsschutz, Genehmigungsverfahren und
Nachbarschutz, Widerspruch und Klage. In einem Anhang sind
wichtige Rechtsvorschriften abgedruckt. Damit orientiert sich
der Rechtsberater speziell an den Bedürfnissen des Bauherrn und
des Bauträgers, des Architekten sowie des betroffenen Nachbarn.
Die Neuauflage berücksichtigt vor allem die Reform des
Baugesetzbuches durch das »Europarechtsanpassungsgesetz Bau« und
bringt den Rechtsberater wieder auf den aktuellen Stand von
Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Klappentext
Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung
• Wann und wie
ist ein Grundstück bebaubar?
• Wie erhält man eine Baugenehmigung?
• Welche Rechtsbehelfe stehen dem Bauherrn und seinem Nachbarn
zur Verfügung?
Diese und andere Kernfragen des öffentlichen Baurechts
beantwortet der vorliegende Ratgeber. Anhand zahlreicher
Beispiele und neuester Rechtsprechung erfahren Sie alles, was
Sie in der Praxis über das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
sowie den Verwaltungsprozeß wissen sollten, also z. B. über
Innen- und Außenbereich, Bauleitpläne, Abstandflächen und
Bestandsschutz, Genehmigungsverfahren und Nachbarschutz,
Widerspruch und Klage. In einem Anhang sind wichtige
Vorschriften des Bau- und Verfahrensrechts abgedruckt. Für diese
Neuauflage wurde der Abschnitt über Erschließungs- und
städtebauliche Verträge stark erweitert. Die vereinfachten
Genehmigungsvorschriften der Bundesländer (Anzeige- und
Freistellungsverfahren) sind voll berücksichtigt. |